Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Jeder individuelle Beitrag bringt den Klimaschutz in Schleswig-Holstein voran.
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bietet jedem in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz eine Förderung durch das Land zu erhalten. Dazu hat die Landesregierung über drei Jahre 1,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bürgerinnen und Bürger werden mit dem neuen Förderprogramm unkompliziert in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen unterstützt. Noch 2020 rechnen wir mit 2000 Anträgen.
Weitere Informationen
FAQ - Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:
- ein Lastenfahrrad
- eine Wallbox
- einen Stromspeicher
- eine PV-Balkonanlage
- eine Solarthermieanlage
- eine nichtfossile Heizungsanlage
- die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
- die Errichtung eines Gründaches
- eine Regenwasserzisterne
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Alle Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.