Puls plant seine Zukunft

Politiker bringen Ortsentwicklung voran
Ein Bericht von Kristina Mehlert aus dem Mitteilungsblatt vom 21. Sep. 2018
 
Mit dem Ortsentwicklungskonzept wird die Grundlage für die zukünftige Entwicklung in Puls geschaffen. Weiterhin ist es eine zwingende Voraussetzung des Landes Schleswig-Holstein, um Fördergelder für die daraus resultierenden Ergebnisse zu beantragen.
„Ziel ist es, Puls langfristig zu stärken“, sagt Bürgermeister Jens Stöver. Dabei stünden der Erhalt der Siedlungsstruktur, die Identität des Ortes, die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Schaffung von generationsübergreifenden Angeboten im Vordergrund.
2018 jens stoever 470pxDeshalb hat die Gemeinde Puls das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg mit der Erstellung eines Zukunftskonzeptes beauftragt. Die Gemeindevertretung und die Firma ALP möchte zusammen mit den Einwohnern gemeinsame Strategien entwickeln, um Puls für die Zukunft gut aufzustellen. Für Dienstag, 23. Oktober, 19.30 Uhr, ist im Sportlerheim eine Bürgerversammlung geplant, an der sich alle Einwohner beteiligen können.
Im weiteren Verlauf der jüngsten Gemeindevertretesitzung standen auch die neuen Pläne für den Ausbau der Windenergie. Rund ein Fünftel der Fläche, die in Schleswig-Holstein zum Ausbau der Windenergie vorgesehen waren, verschiebt sich. „Das geht aus dem zweiten Entwurf der Regionalpläne zur Windenergie hervor“, betont Stöver. Für Puls bedeute das, dass nach der aktuellen Planung der Windpark Puls nicht zum Vorranggebiet gehöre und nach dem Bestandsschutz zurückgebaut werden müsste. Als Ersatz und für langfristiges Repowering wurde eine neue Fläche auf dem Pulserdamm ausgewiesen.
Ein Überblick der Stellungnahme zu dem ersten Entwurf von 2016 und deren Auswertung durch die Landesplanung bezüglich der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie dem gesamträumlichen Plankonzept zu dem zweiten Entwurf können im Internet eingesehen werden unter www.schleswig-holstein. de/windenergie
Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit sowie alle Träger öffentlicher Belange begann am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt am 4. September und endet am 3. Januar 2019. Das Verfahren wird vorrangig als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren unter der Adresse www.schlesig-holstein.de/windenergiebeteiligung durchgeführt. Es sei ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das Online-Beteiligungsportal zu nutzen. Stellungnahmen sind aber auch außerhalb der Online-Beteiligungsplattform in schriftlicher oder elektronischer Form zulässig. Für Rückfragen von Bürgern ist ein Bürgertelefon mit der Rufnummer 0431/988-5184 eingerichtet worden. Anfragen können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Die Gemeindevertretung bittet alle Bürger, sich zu informieren und zu beteiligen.