Aufgaben der Gemeindevertretung und der Ausschüsse

Nach der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung wirken die Einwohner und Bürger an der kommunalen Selbstverwaltung mit. Dies geschieht durch Wahl in die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse. Gemeindevertretungen sind Volksvertretungen im Sinne des Grundgesetzes. Sie gehen aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervor( die sogenannten Wahlgrundsätze). Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Größe der Gemeindevertretungen richtet sich nach der Einwohnerzahl; in Puls sind es 9 Vertreterinnen und Vertreter. Vorsitzender der Gemeindevertretung ist der Bürgermeister. Der Status der Gemeindevertreter, deren Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in Puls weiter aus der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung. Sie sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und handeln nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Das gilt mit Ausnahmen auch für die Ausschüsse. Die Gemeindevertretung trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen, soweit sie nicht dem Bürgermeister oder einem Ausschuss übertragen worden sind, und überwacht ihre Durchführung. Die Festsetzung des jährlichen Haushaltsplanes obliegt nach Beratung im Finanzausschuss der Gemeindevertretung. Damit wird über Art und Ausmaß des finanziellen Engagements der Gemeinde entschieden und ist das wichtigste Steuerungselement der Gemeindepolitik. Die Gemeindevertretung bildet Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Das Aufgabengebiet, die Zahl ihrer Mitglieder sowie die Entscheidungsbefugnisse sind in der Hauptsatzung festgelegt. Die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien bilden Fraktionen, die ihre Vertreter in die Ausschüsse entsenden. Zusätzlich können Bürgerinnen und Bürger in die Ausschüsse hinzu gewählt werden.